Wichtige Hinweise zum Flohmarkt auf der Theresienwiese vom BRK

 

Sehr geehrte Flohmarktaussteller und Besucher!

Wir freuen uns sehr, dass Sie bei Bayerns größtem Flohmarkt mit dabei sind.

Bitte beachten Sie folgende Informationen und Hinweise:

 

Veranstaltungsbereich ist die schraffierte Fläche auf der Rückseite dieses Hinweisblattes, von der Matthias-Pschorr-Straße bis zum Frühlingsfest.

 

Beginn des Marktes - Samstag 07:00 Uhr, Ende - Samstag 16:00 Uhr.

Der Platz ist bis 16.30 Uhr in sauberem Zustand wieder zu verlassen.

 

Nicht verkaufte Waren sind restlos wieder mitzunehmen!

Beschickung und Aufbau der Stände ab Vortag (Freitag) 14:00 Uhr.

  Teilnehmerkreis Am Flohmarkt können Personen aller Altersgruppen teilnehmen.

Ausgeschlossen sind gewerbsmäßige Händler, auch wenn sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.

 

Warenangebot

Auf dem Flohmarkt dürfen alle Waren angeboten werden, die in einem Haushalt üblich sind oder sich im Laufe der Zeit angesammelt haben.

Untersagt sind folgende Artikel:

Neuwaren, Großmöbel, Kraftfahrzeuge (auch Kfz-Teile)

Lebensmittel, Tiere, Pflanzen

Kriegsspielzeug und Waffen

Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme

Waren aller Art, die im Auftrag Dritter veräußert oder zum Weiterverkauf erworben werden.

 

Gebühren

Pro Standplatz bis zur Größe eines Tapeziertisches (ca. 3m²) € 15,00, jeder weitere Quadratmeter € 5,00.

Die Parkgebühr ist von der LH München einheitlich auf ganztags € 5,00 festgelegt.

 

Besondere Hinweise

Das Befahren des Flohmarktgeländes mit Kfz, auch nur zum Aufbau von Verkaufsständen, und der Verkauf aus dem Auto sind untersagt.

Reservierungen, die den Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllen (zum Beispiel Verwendung von Sprühfarben), werden unnachsichtig zur Anzeige gebracht.

 

Die Bewachung der Stände oder der eigenen Reservierung ist durch den Standbetreiber zu organisieren.

 

Die Verwendung von akustischen Mitteln (Radio, Plattenspieler, Lautsprecher) ist nicht gestattet.

 

Politische und religiöse Stände sowie Demonstrationen sind untersagt.

 

Im Marktbereich sind nach Weisung des Ordnungsdienstes Durchgänge und Rettungswege freizuhalten.

Fußwege und Grünanlagen rings um die Theresienwiese dürfen keinesfalls mit Ständen belegt werden.

Die Verwendung von Flüssiggas und der Betrieb von Verkaufsständen sind auf dem Parkplatz- oder im Flohmarktbereich strikt verboten.

 

Die Ordnungskräfte sind berechtigt, Anbieter und Besucher, die sich nicht an die Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen. Bei Zuwiderhandlungen werden gegen die Betreffenden geeignete rechtliche Schritte eingeleitet.

Verstöße gegen die Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München, gegen das Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz  sowie gegen die Verordnung des Bundesumweltministers über die Vermeidung von Verpackungsabfällen werden unnachsichtig angezeigt. Müllablagerung und Zurücklassen von Waren ist strafbar!

 

Toiletten befinden sich im Frühlingsfestgelände, an der U-Bahn-Station und im Flohmarktbereich, sie  sind entsprechend beschildert.

 

Die Imbissstände des Frühlingsfestes öffnen um 07.00 Uhr.

 

Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden im Veranstaltungsbereich keine Haftung!