Wichtige
Hinweise zum Flohmarkt auf der Theresienwiese vom BRK
Sehr geehrte Flohmarktaussteller
und Besucher!
Wir freuen uns sehr,
dass Sie bei Bayerns größtem Flohmarkt mit dabei sind.
Bitte beachten Sie
folgende Informationen und Hinweise:
Veranstaltungsbereich ist die schraffierte Fläche auf der Rückseite dieses
Hinweisblattes, von der Matthias-Pschorr-Straße bis zum Frühlingsfest.
Beginn des Marktes - Samstag 07:00 Uhr, Ende -
Samstag 16:00 Uhr.
Der Platz ist bis 16.30 Uhr in sauberem Zustand
wieder zu verlassen.
Nicht verkaufte Waren sind restlos wieder
mitzunehmen!
Beschickung und
Aufbau der Stände ab Vortag (Freitag) 14:00 Uhr.
Teilnehmerkreis
Am Flohmarkt können Personen aller
Altersgruppen teilnehmen.
Ausgeschlossen sind gewerbsmäßige Händler, auch wenn sie im Besitz einer
Reisegewerbekarte sind.
Warenangebot
Auf dem Flohmarkt dürfen alle Waren angeboten werden,
die in einem Haushalt üblich sind oder sich im Laufe der Zeit angesammelt
haben.
Untersagt sind folgende Artikel:
Neuwaren, Großmöbel, Kraftfahrzeuge (auch Kfz-Teile)
Lebensmittel, Tiere, Pflanzen
Kriegsspielzeug und Waffen
Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme
Waren aller Art, die im Auftrag Dritter veräußert oder zum Weiterverkauf
erworben werden.
Gebühren
Pro Standplatz bis zur Größe eines Tapeziertisches (ca. 3m²) € 15,00, jeder weitere Quadratmeter € 5,00.
Die Parkgebühr ist von der LH München einheitlich auf ganztags € 5,00 festgelegt.
Besondere
Hinweise
Das Befahren
des Flohmarktgeländes mit Kfz, auch nur zum Aufbau von Verkaufsständen, und der
Verkauf aus dem Auto sind untersagt.
Reservierungen, die den Tatbestand einer
Sachbeschädigung erfüllen (zum Beispiel Verwendung von Sprühfarben), werden
unnachsichtig zur Anzeige gebracht.
Die Bewachung der Stände oder der eigenen
Reservierung ist durch den Standbetreiber zu organisieren.
Die Verwendung von akustischen Mitteln (Radio, Plattenspieler,
Lautsprecher) ist nicht gestattet.
Politische und religiöse Stände sowie Demonstrationen sind untersagt.
Im Marktbereich sind nach Weisung des Ordnungsdienstes Durchgänge und
Rettungswege freizuhalten.
Fußwege und Grünanlagen rings
um die Theresienwiese dürfen keinesfalls mit Ständen belegt werden.
Die Verwendung von Flüssiggas und der Betrieb von Verkaufsständen sind auf
dem Parkplatz- oder im Flohmarktbereich strikt verboten.
Die Ordnungskräfte sind berechtigt, Anbieter und Besucher, die sich
nicht an die Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen. Bei
Zuwiderhandlungen werden gegen die Betreffenden geeignete rechtliche Schritte
eingeleitet.
Verstöße gegen die Gewerbe- und
Baustellenabfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt München, gegen das
Bayerische Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz sowie gegen die Verordnung des
Bundesumweltministers über die Vermeidung von Verpackungsabfällen werden
unnachsichtig angezeigt. Müllablagerung und Zurücklassen von Waren ist strafbar!
Toiletten befinden sich im
Frühlingsfestgelände, an der U-Bahn-Station und im Flohmarktbereich, sie sind entsprechend beschildert.
Die Imbissstände des Frühlingsfestes öffnen um 07.00 Uhr.
Der Veranstalter
übernimmt für Unfälle oder Schäden im Veranstaltungsbereich keine Haftung!