NEUE ESTA-GEBÜHR AB 8. SEPTEMBER 2010
 
Das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA) erteilt eine elektronische Reisegenehmigung, die alle Staatsbürger aus Ländern, die am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen (Visa Waiver Program), darunter auch Deutschland, vor Antritt einer Reise in die Vereinigten Staaten per Flugzeug oder Schiff einholen müssen. Diese Reisegenehmigung ist seit dem 12. Januar 2009 verbindlich vorgeschrieben.
 
Ab dem 8. September 2010 wird für einen ESTA-Antrag oder die Aktualisierung eines bestehenden ESTA-Antrags eine Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar erhoben. Die ESTA-Gebühren müssen per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Im Rahmen des ESTA-Systems werden gegenwärtig die folgenden Kredit- und Debitkarten akzeptiert: MasterCard, VISA, American Express und Discover. Die Zahlung der Antragsgebühr kann im Namen des Antragstellers auch durch Dritte, beispielsweise Verwandte oder Reisebüros, vorgenommen werden.
 
Die Gebühr von 14 US-Dollar beinhaltet eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar, die vom US-Kongress festgesetzt wurde, und eine Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten für das ESTA-System. Die 10 US-Dollar Genehmigungsgebühr fallen nur an, wenn der ESTA-Antrag genehmigt wird. Wird der Antrag abgelehnt, ist lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4 US-Dollar zu zahlen.
 
ESTA-Anträge können jederzeit vor Reiseantritt gestellt werden. Für einen ESTA-Antrag sind keine genauen Reisepläne erforderlich. Ein genehmigter ESTA-Antrag ist bis zu zwei Jahre für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig oder bis der bei Antragstellung verwendete Reisepass abläuft, je nachdem, was früher eintritt.
 
Bitte beachten Sie: Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen sollten sich bewusst sein, dass es nicht-autorisierte Fremdanbieter gibt, die zusätzliche Gebühren dafür erheben, dass sie den ESTA-Antrag im Namen des Reisenden einreichen. Diese Fremdanbieter werden von der Regierung der Vereinigten Staaten nicht unterstützt und sind auch in keiner Weise mir ihr verbunden. Die Verwendung dieser Dienstleistungen wird nicht zu einer schnelleren Bearbeitung des ESTA-Antrags führen. Die korrekte Web-Adresse für das Einreichen eines ESTA-Antrags lautet https://esta.cbp.dhs.gov.
 
Das Programm für visumfreies Reisen und ESTA werden vom Ministerium für innere Sicherheit verwaltet. Weitere Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie unter www.cbp.gov. Weitere Informationen zu Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen von ESTA sowie zu Visumanträgen erhalten Sie auf der Website der US-Botschaft unter http://germany.usembassy.gov/visa.


Ab dem 12. Januar 2009 besteht Online-Meldepflicht für USA-Reisen ohne Visum:

Fluggäste sollten Einreisegenehmigung so früh wie möglich einholen

Die Flughafen München GmbH (FMG) weist darauf hin, dass für Fluggäste, die ohne Visum in die USA einreisen wollen, ab dem 12. Januar 2009 neue Bestimmungen gelten. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Reisende, die sich in den Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen maximal 90 Tage zu privaten oder geschäftlichen Zwecken aufhalten, vor ihrem Abflug elektronisch über das Regierungssystem ESTA (Electronic System for Traveller Authorization) bei der US-Heimatschutzbehörde anmelden. Da die Beantwortung durch die Behörde bis zu 72 Stunden dauern kann, empfiehlt die FMG allen Fluggästen, die einen Trip über den Nordatlantik planen, die Einreisegenehmigung so früh wie möglich zu beantragen. Eine erteilte Genehmigung des „Department of Homeland Security“ ist für zwei Jahre bzw. bis zum Ablauf des Passes gültig. 

Alle wichtigen Informationen zur neuen Online-Meldepflicht sind über den Link auf der Flughafen-Seite http://www.munich-airport.de/de/consumer/fluginfo/index.jsp abrufbar. Online-Registrierungen erfolgen über die Adresse https://esta.cbp.dhs.gov .



Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich.

Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.


Wichtig:

1. Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

2. Der maschinenlesbare deutsche Kinderpass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder vor dem 26. Oktober 2006 verlängert wurde. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen.

Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter http://www.usembassy.de abrufen können!

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms.

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website
http://www.dhs.gov/us-visit
eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.

infos unter: www.auswaertiges-amt.de

Das Department of Homeland Security Transportation Security Administration gibt bekannt, dass die folgenden Mengenbeschränkungen für Flüssigkeiten, Gels, und / oder Sprays an den Personenkontrollpunkten Wirkung gelten.

AUSNAHME eines durchsichtigen, verschliessbaren, max. 1 Liter großen Plastikbeutels, der Flüssigkeiten, Gels oder Sprays in Einzelverpackungen von 90ml oder weniger pro Verpackungseinheit beinhalten darf. Die Einzelverpackungen müssen gut in diesen Plasikbeutel passen und dieser muss komplett verschlossen / versiegelt sein und separat von dem restlichen Handgepäck der Röntgenkontrolle zugeführt werden.

Sie dürfen folgende unten aufgeführte Gegenstände mit sich im Handgepäck führen, jedoch müssen Sie dem zuständigen Sicherheitsmitarbeiter der TSA bei der Röntgenkontrolle des Handgepäcks mitteilen, dass diese Gegenstände sich nicht in einem wie o.a. Plastikbeutel befinden und ein Fassungsvermögen von über 90ml aufweisen.

Babynahrung und Babymilch falls ein Baby oder kleines Kind mit Ihnen reist.

Medikamente (flüssig, gelartig oder Sprays)
Flüssigkeiten (inklusive Säfte) oder Gels für Diabetiker oder andere persönliche medizinische Notwendigkeiten.

Alle anderen Flüssigkeiten, Gels oder Sprays können im aufgegebenen Gepäck unter Einhaltung der Gefahrstoffverordnung ( IATA Dangerous Goods Regulations) transportiert werden.

Flüssigkeiten ( inkl. Getränke ), Gels und / oder Sprays, die in dem Flughafensicherheitsbereich erworben wurden, dürfen auf Flügen ex USA an Bord des Flugzeuges mitgenommen werden.

infos unter: www.dhs.gov

 

Folgende Unterlagen sind  bei Anmietung eines Autos bereitzuhalten:
-einen gültigen Führerschein    
-Reisepass
-eine Kreditkarte vom Anmieter
-einen Mietwagengutschein (Voucher) wenn vorhanden

Versicherungen

CDW - Collision Damage Waver    
(Vollkaskoversicherung)
Bei allen Autovermietungen sind Sie für jede Beschädigung des Mietwagens bis zum vollen Fahrzeugwert verantwortlich, auch wenn der Schaden dem Fahrzeug während Ihrer Abwesenheit zugefügt worden ist oder wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, an dem Sie selbst schuldfrei sind. CDW enthebt Sie der Verantwortung für die Kosten des Schadens.
EP - Extended Protection
(Erhöhte Haftpflichtversicherung)
Die erhöhte Haftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung und deckt Ansprüche von Dritten an Sie ab.
Zusätzliche Fahrer müssen auf jeden Fall auf dem Mietvertrag vermerkt werden.

Sehr empfehlenswert ist eine Buchung und Anmietung  mit vollem Versicherungsschutz,  z.B. unter http://www.holidayautos.de

Auf allen Straßen der USA gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, die streng kontrolliert werden.
Radarwarngeräte sind in allen Staaten erlaubt mit Ausnahme von Virginia und
Washington DC.